27. Mai 2022

Schweizer Vorsorgesystem

Unser Experte Christian Jetzer, CEO von JC Insurance Brokers GmbH, geht auf Unterschiede und Besonderheiten des Schweizer Vorsorgesystems ein.

Schweizer Vorsorgesystem

Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf 3 Säulen: Die staatliche Vorsorge, die berufliche Vorsorge und die private Vorsorge. Die zentrale Zielstellung des Schweizer Vorsorgesystems ist die Absicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Die angesparten Beiträge können ab der Pensionierung als Renten- oder teilweise als Kapitalauszahlung bezogen werden.

Darüber hinaus ist es möglich, die angesparten Beiträge teilweise vor der eigentlichen Rente zu beziehen. Dafür sind allerdings Abzüge bei der Rente oder ein Mindestalter vorgesehen. Für die Unterschiede und Besonderheiten in Bezug auf den Kapitalbezug aus der AHV-Rente, der BVG – Pensionskassenrente, der Säule 3a und Säule 3b sowie der Stiftung Auffangeinrichtung weist unser Experte Christian Jetzer, CEO von JC Insurance Brokers GmbH, hin.

Kapitalbezug aus der AHV-Rente

Die erworbene AHV-Rente berechnet sich aus den Beitragsjahren, der Höhe des Einkommens und Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Der ordentliche Bezug ist ab dem normalen Renteneintrittsalter von aktuell 65 Jahren bei Männern und 64 Jahren bei Frauen vorgesehen.

Es ist möglich, die Rente bereits 2 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter zu beantragen. Hierfür gibt es einen Abzug von 6,8 % pro Jahr bzw. 13,6 % für zwei Jahre. Es besteht zudem die Möglichkeit, die AHV-Rente bis zu 5 Jahre aufzuschieben und einen Zuschlag zur AHV-Rente zu erwirtschaften. Allerdings kann die AHV-Rente immer nur als Rente bezogen werden, eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Einschränkungen bei der AHV-Rente

Das Einkommen bei Ehepaaren wird zusammengezählt. Diese erhalten dann eine gemeinsame Rente, die auf 150 % von zwei maximalen AHV-Renten plafoniert ist.

Kapitalbezug aus der BVG-Rente

Die Altersleistung kann in der Pensionskasse (wie in der 1. Säule, der AHV-Rente) auch vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden. Das Mindestalter für den Altersrücktritt beträgt 58 Jahre.

Allerdings sind die Altersleistungen reduziert, da das Altersguthaben nicht vollständig angespart wurde und mit einem tieferen Umwandlungssatz in eine Altersrente umgerechnet wird. Die Reduzierung gilt nicht bei Vorbezug zu Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die dauerhafte Ausreise aus der Schweiz.

Wie viel kann aus der BVG-Rente bezogen werden?

Versicherte können sich bei der Pensionierung laut Gesetz mindestens ein Viertel ihres obligatorischen Altersguthabens auf einmal auszahlen lassen. Bei vielen Pensionskassen kann sogar das gesamte Altersguthaben als Kapital bezogen werden.

Es gelten Anmeldefristen für den Kapitalbezug je nach Pensionskasse von bis zu 3 Jahren. Versicherte sollten diese also frühzeitig in Erfahrung bringen, da sonst nicht mehr auf die Kapitalauszahlung bestanden werden kann.

Die Pensionskassenrente muss vollumfänglich als Einkommen versteuert werden. Der Kapitalbezug hingegen wird nur einmal als Einkommen besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen im Jahr der Kapitalauszahlung und zu einem tieferen Steuersatz.

Kapitalbezug aus der Säule 3a

Das Vermögen aus der Säule 3a darf frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters bezogen werden. Frauen dürfen das 3a-Konto also ab 59 Jahren, Männer ab 60 Jahren auflösen. Eine frühzeitige Auflösung eines 3a-Kontos kann sich im Rahmen eines gestaffelten 3a-Bezugs (mehrere 3a-Konten über mehrere Jahre) lohnen.

Zudem gibt es gesetzlich erlaubte Sondergründe für eine frühzeitige Auszahlung vor der Pensionierung. Dazu gehört beispielsweise die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, der Kauf von privatem Wohneigentum, Invalidität oder eine endgültige Ausreise aus der Schweiz.

Wie viel kann aus der Säule 3a-Rente bezogen werden?

Je nach abgeschlossener Lösung ist die Säule 3a eine Renten- oder Kapitalversicherung. Hier kann das ganze Kapital auf einmal bezogen werden. Steuerlich lohnt es sich aber, das Kapital in einer Staffelung zu beziehen.

Wird das Vermögen der Säule 3a als Rente bezogen, wird diese entsprechend als Einkommen versteuert. Wird das gesamte Kapital auf einmal bezogen, wird die Kapitalleistung einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen versteuert.

Stillgelegtes Kapital bei der Stiftung Auffangeinrichtung

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung. Im Auftrag des Bundes fungiert sie als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Falls also bei einem Arbeitgeberwechsel das Pensionskassengeld nicht transferiert wurde, landet es in dieser Stiftung. Auskunft erhält man mit einem Antrag bei der Stiftung Auffangeinrichtung.

Kapital vorhanden – was jetzt?

Sollte Kapital in der Stiftung Auffangeinrichtung vorhanden sein, kann dieses in die aktuelle Pensionskasse eingezahlt werden oder ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden. Dieses erweist sich als Anlageperspektive deutlich lukrativer. Bezogen kann dieses Kapital nur bei Vorbezug zu Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder die dauerhafte Ausreise aus der Schweiz.

Lebensversicherung in der Säule 3b mit schlechter Rendite

Auf dem Markt sind im Bereich der Säule 3b- Versicherungen sehr schlechte Produkte im Umlauf. Die Performance ist schlecht und die Kunden wissen meist nicht, was da eigentlich eingezahlt wird.

Es gibt Lösungen und Anbieter auf dem Markt, die die schlechten Produkte zum aktuellen Rückkaufswert abkauft. Handelt sich um Kombiprodukte (Todesfall- oder IV-Kapitalleistung), muss ein Teil abgeschrieben werden, der aber auch sonst nicht ausgezahlt werden würde.

Auch wenn vorerst Verluste zu beklagen sind, kann dieser durch die Anlage in Aktien oder ETF’s innerhalb der nächsten 10-15 Jahre ausgeglichen werden.

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