Disclosures
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Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen

Sobald ein Investor an einer börsenkotierten Gesellschaft eine bedeutende Beteiligung hält und dabei bestimmte Schwellenwerte der Stimmrechte erreicht, über- oder unterschreitet, entsteht eine Meldepflicht.

Die Offenlegungsmeldung ist sowohl der zuständigen Offenlegungsstelle als auch der Gesellschaft einzureichen. Die Gesellschaft ist anschliessend ihrerseits verpflichtet, die erhaltene Meldung über die Offenlegungsstelle zu veröffentlichen und damit dem Markt zugänglich zu machen.

Zweck der Offenlegung von Beteiligungen

Die Offenlegung bedeutender Beteiligungen an börsenkotierten Gesellschaften schafft Transparenz über wesentliche Einflussmöglichkeiten Publikumsgesellschaften. Sie stellt sicher, dass relevante Veränderungen in der Aktionärsstruktur dem Markt zeitnah und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Meldepflichtige Beteiligungen

Eine Meldepflicht besteht für Investoren oder Investorengruppen, sobald sie durch den Erwerb oder die Veräusserung von Aktien, Erwerbsrechten oder Veräusserungsrechten eine der folgenden Schwellen der Stimmrechte erreichen, über- oder unterschreiten:

Die Offenlegungsmeldung muss innerhalb von vier Börsentagen nach Entstehen der Meldepflicht bei der Gesellschaft und der zuständigen Offenlegungsstelle eingehen.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die erhaltene Offenlegungsmeldung zu prüfen und innerhalb von zwei Börsentagen über das Disclosure Tool zu veröffentlichen. Damit wird die Information dem Markt öffentlich zugänglich gemacht.

Kurzcheck

Halten Sie oder eine Investorengruppe, der Sie angehören, Aktien, Erwerbsrechte oder Veräusserungsrechte an Aktien einer an der BX Swiss kotierten Gesellschaft?

Wird dadurch eine der Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 33⅓ %, 50 % oder 66⅔ % der Stimmrechte erreicht, über- oder unterschritten?

Dann besteht in der Regel eine Meldepflicht innert vier Börsentagen.

Melde- und Offenlegungsprozess

Der Melde- und Offenlegungsprozess erfolgt digital über das Disclosure Tool, die elektronische Melde- und Offenlegungsplattform der BX Swiss.

  • 1
    Erfassung der Offenlegungsmeldung
    Tritt ein meldepflichtiges Ereignis ein, erfasst der Investor oder die Investorengruppe die Offenlegungsmeldung innerhalb von vier Börsentagen im BX Disclosure Tool.
  • 2
    Publikation durch die Gesellschaft
    Die Gesellschaft prüft die erhaltene Offenlegungsmeldung und veröffentlicht sie innerhalb von zwei Börsentagen über das Disclosure Tool.

Disclosure Tool

Das Disclosure Tool unterstützt den gesamten Melde- und Offenlegungsprozess digital und ermöglicht insbesondere:

  • die vollständige und nahtlose Abwicklung des Melde- und Offenlegungsprozesses
  • die elektronische Eingabe aller erforderlichen Melde- und Offenlegungsdaten
  • die direkte und gleichzeitige Übermittlung der Meldung an die Offenlegungsstelle und die Gesellschaft
  • die Validierung der Angaben vor der Offenlegung
  • die Nachvollziehbarkeit des Melde- und Offenlegungsstatus

Rechtsgrundlagen

Die Offenlegungspflicht ist im Bundesrecht sowie in den Ausführungsbestimmungen der FINMA geregelt. Massgeblich sind insbesondere:

Kontakt

Offenlegungsstelle BX Swiss

E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 31 329 40 78

Postadresse:
BX Swiss AG
Talacker 50, CH-8001 Zürich

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