

Disclosures
Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen
Sobald ein Investor an einer börsenkotierten Gesellschaft eine bedeutende Beteiligung hält und dabei bestimmte Schwellenwerte der Stimmrechte erreicht, über- oder unterschreitet, entsteht eine Meldepflicht.
Die Offenlegungsmeldung ist sowohl der zuständigen Offenlegungsstelle als auch der Gesellschaft einzureichen. Die Gesellschaft ist anschliessend ihrerseits verpflichtet, die erhaltene Meldung über die Offenlegungsstelle zu veröffentlichen und damit dem Markt zugänglich zu machen.
Zweck der Offenlegung von Beteiligungen
Die Offenlegung bedeutender Beteiligungen an börsenkotierten Gesellschaften schafft Transparenz über wesentliche Einflussmöglichkeiten Publikumsgesellschaften. Sie stellt sicher, dass relevante Veränderungen in der Aktionärsstruktur dem Markt zeitnah und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Meldepflichtige Beteiligungen
Eine Meldepflicht besteht für Investoren oder Investorengruppen, sobald sie durch den Erwerb oder die Veräusserung von Aktien, Erwerbsrechten oder Veräusserungsrechten eine der folgenden Schwellen der Stimmrechte erreichen, über- oder unterschreiten:
Ausgewählte Schwelle: 3 %
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Die Offenlegungsmeldung muss innerhalb von vier Börsentagen nach Entstehen der Meldepflicht bei der Gesellschaft und der zuständigen Offenlegungsstelle eingehen.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die erhaltene Offenlegungsmeldung zu prüfen und innerhalb von zwei Börsentagen über das Disclosure Tool zu veröffentlichen. Damit wird die Information dem Markt öffentlich zugänglich gemacht.
Melde- und Offenlegungsprozess
Der Melde- und Offenlegungsprozess erfolgt digital über das Disclosure Tool, die elektronische Melde- und Offenlegungsplattform der BX Swiss.
- 1Erfassung der Offenlegungsmeldung
Tritt ein meldepflichtiges Ereignis ein, erfasst der Investor oder die Investorengruppe die Offenlegungsmeldung innerhalb von vier Börsentagen im BX Disclosure Tool. - 2Publikation durch die Gesellschaft
Die Gesellschaft prüft die erhaltene Offenlegungsmeldung und veröffentlicht sie innerhalb von zwei Börsentagen über das Disclosure Tool.
Rechtsgrundlagen
Die Offenlegungspflicht ist im Bundesrecht sowie in den Ausführungsbestimmungen der FINMA geregelt. Massgeblich sind insbesondere:






